Achtung Erhebung Kleineinleiterabgabe: Abgabe der Wartungsprotokolle bis spätestens 31. Januar 2025

Abgabe der Wartungsprotokolle für das Jahr 2024 bis spätestens 31. Januar 2025.

 

Generell gilt laut Satzung § 19 Abs. 16 a eine Frist zur Einreichung der Wartungsergebnisse von 15 Arbeitstagen nach erfolgter Wartung.

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Veröffentlichung

Di, 14. Januar 2025

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