Achtung Erhebung Kleineinleiterabgabe: Abgabe der Wartungsprotokolle bis spätestens 31. Januar 2026
Abgabe der Wartungsprotokolle für das Jahr 2025 bis spätestens 31. Januar 2026.
Generell gilt laut Satzung § 19 Abs. 16 a eine Frist zur Einreichung der Wartungsergebnisse von 15 Arbeitstagen nach erfolgter Wartung.
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Unseriöse Angebote – vollbiologische Kleinkläranlagen
Mi, 10. Juni 2026
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