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Aufgaben

Der Zweckverband hat die Aufgabe, die öffentliche Abwasserbeseitigung in dem Gebiet seiner Mitglieder durchzuführen und sicherzustellen. Der Zweckverband hat insbesondere die Aufgabe im Gebiet seiner Mitglieder die zur Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen (wie Ortskanalisation, Hauptsammler und Sammelkläranlage) zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben und zu verwalten, soweit diese für die Ableitung und Reinigung von Abwasser aus dem Verbandsgebiet notwendig sind. Er hat für die ordnungsgemäße Ableitung und Beseitigung des eingeleiteten Abwassers ab Grundstücksgrenze zu sorgen.


Der Zweckverband hat die Aufgabe die öffentliche Wasserversorgung auf dem Gebiet seiner Mitglieder - mit Ausnahme des Gebietes der Gemeinde Neumark - durchzuführen und sicherzustellen. Der Zweckverband hat insbesondere die Aufgabe in seinem Gebiet die zur öffentlichen Wasserversorgung erforderlichen Anlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben und zu verwalten, soweit diese für die Gewinnung und Versorgung mit Wasser notwendig sind. Hierzu zählt das Beschaffen von Wasser sowie die Erschließung von Wasservorkommen.


Der Zweckverband übernimmt rückwirkend zum 01. Januar 1996 von den Verbandsmitgliedern die Erklärungs- und Abgabepflicht bezüglich der Abwasserabgabe für Kleineinleiter gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz. Zur Abwälzung der Abwasserabgabe und des entstehenden Verwaltungsaufwandes kann der Zweckverband eine gesonderte Abwälzungssatzung erlassen.


Der Zweckverband kann darüber hinaus innerhalb seines Verbandsgebietes weitere Aufgaben übernehmen, die mit den bisherigen Aufgaben in sachlichem Zusammenhang stehen. Hierüber entscheidet die Verbandsammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der Stimmen aller Vertreter in der Verbandsversammlung.


Der Zweckverband darf sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen sowie Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen.


Der Zweckverband strebt keinen Gewinn an. Er erfüllt seine Aufgaben nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.


Er ist zum Erlass entsprechender Satzungen über den Anschluss- und Benutzungszwang sowie über die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlungen gegen diese Satzungen befugt. Die Befugnis zur Entgelterhebung kann durch Vertrag auf Dritte übertragen werden.


Der Zweckverband bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Wasserwerke Zwickau GmbH und hat die Befugnis zur Entgelterhebung auf diese übertragen.