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Wartungsprotokoll

Elektronisches Wartungsprotokoll

In der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) des Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverbandes Zwickau/Werdau vom 15.02.2019 wurde im § §19 Nr. 16 c) geregelt, dass die Protokolle auf digitalem Weg über die zwei dort benannten Übertragungsmöglichkeiten zu übermitteln sind. 

 

Hinweise zur Übermittlung der Wartungsergebnisse

Die Übermittlung der Protokolle hat nach § 19 Abs. 16 a) innerhalb von 15 Arbeitstagen nach durchgeführter Wartung zu erfolgen.

 

Gemäß § 19 Abs. 16 c) sind die anlässlich der Wartung zu erstellenden Wartungsprotokolle dem Zweckverband auf digitalem Weg über einen der zwei nachstehend genannten Übertragungsmöglichkeiten zu übermitteln: 
 

  1. per Mail:  

  2. über die Internetseite: www.rzv-zwickau-werdau.de

 

Achtung: Eine Übermittlung des Wartungsprotokolls lediglich als E-Mail oder postalisch in Papierform ist unzulässig. 

 

Wenn im Wartungsprotokoll Mängel an der vollbiologischen Kleinkläranlage aufgeführt wurden, sind diese präzise und sachgerecht formuliert aufzuführen.

 

Zusätzlich ist das Original des Wartungsprotokolls als PDF-Datei mit der folgenden Bezeichnung: JJMMTT_KANUMMER.pdf zu übermitteln. Die zusätzliche Übermittlung des Protokolls dient vor allem als Nachweis der fachgerecht durchgeführten Wartung. 

 

Unabhängig von der Übermittlung der Daten durch die Wartungsfirmen oder den Grundstückseigentümer selbst, bleibt die Pflicht zur Nachweisführung über die durchgeführten Wartungen in den Betriebstagebüchern vor Ort gemäß § 8 Abs. 2 der Abwassersatzung, am Standort der Kleinkläranlage, unberührt. 

 

Die Schnittstellendefinition und die Hinweise zur Handhabung finden Sie auf den nebenstehenden Seiten.


Die formatierte Datendatei (Master) kann direkt über die Internetseite heruntergeladen werden.